Warum wir
So arbeiten wir
Die Sicherheit, die Sie suchen, der Service, den Sie verdienen: eine klare Methode in drei Phasen, von der Risikoanalyse bis zur laufenden Betreuung.
Unser Ansatz
Die Sicherheit, die Sie suchen,
Der Service, den Sie verdienen
Da wir mit praktisch allen Schweizer Versicherungsgesellschaften in allen Versicherungszweigen zusammenarbeiten, bieten wir ein umfassendes Leistungsspektrum, das Unternehmensanalyse, Vorsorgeanalyse und Pensionierungsanalyse umfasst. Dadurch können wir die Bedürfnisse und allfällige Lücken von Unternehmen und Privatkunden in allen Versicherungsbereichen erkennen und in verschiedenen Szenarien einen korrekten Versicherungsschutz für Unternehmen, Selbständigerwerbende und Privatpersonen sicherstellen. Wir berücksichtigen auch die steuerlichen Aspekte unserer Kundschaft.
Die Phasen des Prozesses
Massgeschneiderte Beratung
Ein massgeschneiderter Beratungsansatz
Wir unterstützen bei der Abwicklung öffentlicher Aufträge, einschliesslich der Beratung zu öffentlichen Ausschreibungen und der Erstellung von Offerten. Unser Beratungsansatz ist individuell und darauf ausgerichtet, die spezifischen Bedürfnisse jeder Kundin und jedes Kunden zu erfüllen.
01
Risikoanalyse
Sie beginnt mit einer sorgfältigen Analyse der aktuellen Situation der Kundin oder des Kunden: Wir identifizieren die Ereignisse, welche die Stabilität der Geschäftstätigkeit gefährden könnten, und bewerten die damit verbundenen Risiken. Anschliessend analysieren wir die bestehenden Policen, um allfällige Lücken, Ausschlüsse, vertragliche Einschränkungen und Doppelversicherungen aufzudecken.
02
Bewertung und Optimierung des Versicherungsschutzes
Hier beziehen wir unsere technischen Beraterinnen und Berater sowie unsere Expertinnen und Experten ein, um die festgestellten Risiken anzugehen. Wir legen fest, welche Risiken versichert werden und mit welchen Prioritäten, überarbeiten bei Bedarf die bestehenden Policen und erstellen einen optimierten, vorteilhaften Versicherungsplan. Dank der mehr als 50 Partner können verschiedene Lösungen verglichen, die besten ausgewählt und die beste am Markt verfügbare Lösung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis angeboten werden.
03
Verwaltung und Überwachung
Die dritte Phase besteht in der genauen und umfassenden Verwaltung des Versicherungspakets der Kundin oder des Kunden: Kontrolle, Überwachung und Unterstützung bei der Verwaltung der Policen sowie Betreuung im Schadenfall. Das gesamte Team von LG Swiss Broker steht der Kundschaft zur Verfügung, um allfällige Situationen bestmöglich und so rasch wie möglich zu lösen, und bietet eine umfassende Betreuung, die Stress für die Kundschaft vermeidet.
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Termin vereinbarenSo arbeiten wir zusammen
Mandate
Um Versicherungsvermittlungsdienstleistungen anbieten zu können, müssen die entsprechenden Ermächtigungen eingeholt werden. Diese erfolgen durch die Unterzeichnung von Mandaten, die in zwei Arten unterteilt sind: Analysemandat und Verwaltungsmandat.
Mandat
Analysemandat
Dieses Mandat erlaubt es LG Swiss Broker, eine Versicherungsanalyse durchzuführen und die Situation der Kundin oder des Kunden zu beurteilen, ohne das Verwaltungsrecht zu übertragen. Es handelt sich im Wesentlichen um eine gemeinsam mit der Kundschaft erstellte Analyse, um die aktuelle Situation zu beurteilen und mögliche Verbesserungen vorzuschlagen. Der Broker wird dabei jedoch noch nicht zur hauptsächlichen Ansprechperson.
Mandat
Verwaltungsmandat
Das Verwaltungsmandat hingegen ist eine Vereinbarung, mit der die Kundschaft LG Swiss Broker ermächtigt, in ihrem Namen zu verwalten, zu verhandeln, zu handeln und Offerten einzuholen, jedoch stets vorbehaltlich ihrer Genehmigung. Auf diese Weise wird der Broker zur hauptsächlichen Ansprechperson der Kundschaft. Neben vertieften Unternehmens- und Privatanalysen erlaubt dieses Mandat LG Swiss Broker, im Auftrag der Kundschaft bei öffentlichen Aufträgen tätig zu werden und bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und der Einholung von Offerten zu unterstützen. Dieses Mandat ist unbefristet und kann jederzeit mit sofortiger Wirkung, ohne Angabe von Gründen und ohne Konventionalstrafen widerrufen werden.